AGB

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AGB`S Kellerfahrschule

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Keller Fahrschule. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder Whatsapp) von durch Fahrschüler gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.


Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Wenn der Fahrschüler aus irgendeinem Grund nicht mehr im Besitz des Lern-/Fahrausweis sein sollte, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

 

Eine Fahrlektion beginnt mit der Vorbereitung des Fahrzeuges und endet mit der Schlussbesprechung und Terminfindung.

Fahrlektionen, welche weniger als 24h vorher abgesagt werden, sind kostenpflichtig (Absagen für den Montag spätestens bis Samstagmittag 12.00 Uhr).
Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird der volle Lektionspreis verrechnet.

 

Ausnahmen sind Absagen mit Arztzeugnis, jenes muss innerhalb einer Woche nach der abgesagten Fahrlektion ohne Aufforderung an die Keller Fahrschule gesendet werden.

 

Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Keller Fahrschule vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Mahnungen werden mit Fr. 20.00, Betreibungen mit Fr. 100.00 belastet. Sämtliche Kosten vom Betreibungsamt gehen zu Ihren Lasten